Preise bei Direktvertrieb (telefonische Direktannahme)

Einzelzimmer ohne Frühstück ab 65 € 
Einzelzimmer mit Frühstück ab 73 € 
Doppelzimmer ohne Frühstück ab 79 € 
Doppelzimmer mit Frühstück ab 95 € 
Doppelzimmer in Einzelnutzung ohne Frühstück ab 75 € 
Appartement je Woche ohne Frühstück ab (Singelküche) /(ab 3 Wochen)
(Endreinigung 40€, wenn weniger als 3 Wochen angemietet wird) (Ab Februar 2023)
 

 320/280€

 

Zimmerkontingentpakete können mit der Geschäftsleitung vereinbart werden. Es sind dann aber mind. 30 Jahresübernachtungen (kleinstes Kontingentpaket) zu buchen. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage unter info@HotelAppart.de.

Unser AGB's: Hotelaufnahmevertrag

1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung oder Funktionsräumen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des HotelAppart (Hotelaufnahmevertrag).

1.2 Vertragspartner sind das HotelAppart und der Kunde (Gast). Der Hotelaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

 

1.3 Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.

Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

 

1.4 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Kunden, so haften beide für alle vertraglichen

Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

 

1.5  Unter- und Weitervermietung sowie Nutzungszweck
a) Hotel-Zimmerbuchung: Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
b) Funktionsräume: Die Unter-oder Weitervermietung der Funktionsräume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken (falls schriftlich kein Zweck festgehalten wurden, hat das HotelAppart jederzeit das Recht zur Zustimmungsverweigerung jedweder Nutzungsart), bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2  VERJÄHRUNG

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Allgemeine Bereithaltungsverpflichtung:
Das HotelAppart ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Wurde keine konkrete Optionsfrist vereinbart, kann das HotelAppart die gegebene Option nach Rückmeldung beim Kunden zurücknehmen, wenn der Kunde diese Option nicht in eine verbindliche Reservierung umwandeln möchte.

 

3.2 Bestimmte Zimmer und Räumlichkeiten, Frühanreise und Spätabreise:
Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung (Frühanreise). Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des HotelAppart, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 20.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Es steht dem HotelAppart frei, für die Verlängerung (Frühanreise/Spätabreise) Kosten zu berechnen. Ein Kundenwunsch bei einer Reservierung (z.B. über Portale) wird erst mit der konkret bezugnehmenden Reservierungsbestätigung des HotelAppart selbst bindend.

 

 

 

3.3 Neben- und sonstige Leistungen und Vergütung

- Mahlzeiten und andere vereinbarte Leistungen
Nimmt der Kunde, gleich aus welchen Gründen, eine Leistung, z.B. eine gebuchte Mahlzeit (Frühstück) nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.


- Fundsachen
Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung

nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.


- Tiere
Tiere können im HotelAppart nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Kunden berechtigt das HotelAppart ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.


- Mitbringen von Speisen, Getränken, Ausstattungsgegenständen und Dekoration
Bei Veranstaltungen und Nutzung der Funktionsräume ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Genehmigung durch das HotelAppart erteilt wurde. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

 

 

3.4 Zahlung und Zahlungsverpflichtung:
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten- bzw. geltenden Preise des HotelAppart zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des HotelAppart entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 3 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei

Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Das HotelAppart ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Hotelaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das HotelAppart darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von dem HotelAppart akzeptierten Kreditkartenunternehmens

anfordern.
Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist

das HotelAppart berechtigt, einzelne Zwischenrechnungen zu erstellen und deren Bezahlung vom Kunden zu verlangen. Zwischenrechnungen sind vom Kunden direkt nach Erhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem HotelAppart vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem HotelAppart, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug

und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für  Zahlungs- verpflichtungen des Kunden ist der Sitz des HotelAppart. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem HotelAppart in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

 

3.5 Internetnutzung durch den Kunden:
- Grundsätzliches
Jeder Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren, der Kunde ist allein für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung verantwortlich.

- Hard- und Softwarenutzung des HotelAppart:
Das Hotel stellt dem Kunden Hardware und sonstige Einrichtungsgegenstände zur Nutzung zur Verfügung. Die hoteleigenen Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Mit der Hard- und Software des HotelAppart sowie den sonstigen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Stellt der Inhaber oder das Servicepersonal Abweichungen vom definierten Zustand fest, entsteht kein Schadensanspruch des Kunden, insbesondere entsteht kein Schadensersatzanspruch aus der damit verbundenen Leistungseinschränkung. Das Hotel hält ein Endgerät zur Internetnutzung als Ausweichgerät (z.B. Problem mit dem eigenen Notebook, Ausfall von zwischengeschalteten Hotelgeräten wie Hotspot oder AccessPoint) vor, dies aber ohne jeden Nutzungsanspruch des Kunden und ohne jeden Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hotel. Dieses Gerät darf ausschließlich im Empfangsbereich des Hotels vom Kunden eingesetzt werden. Es steht dem Hotel frei, dieses Gerät im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zu loggen. Der Kunde willigt in die Weitergabe dieser Daten ein, soweit dies gesetzlich nicht untersagt ist. Wenn der Kunde ausdrücklich und schriftlich der Weitergabe widerspricht, haftet er für die daraus entstandenen Schäden.

- Endgeräte des Kunden:
Für die Endgeräte des Kunden insbesondere für die Konfiguration dieser Geräte ist der Kunde allein verantwortlich, das Hotel ist zu keiner Leistung in diesem Zusammenhang verpflichtet. Werden dennoch nach ausdrücklichem Kundenwunsch Aufwände durch das Hotelpersonal geleistet, sind diese kostenpflichtig, eine Haftung bzw. Schadensersatzansprüche für aus diesem Service entstandenen Schäden entstehen nicht.
- HotelNetzNutzung (LAN):
Grundsätzlich werden für die durch die Internetnutzung entstandenen Schäden auf Kundenseite kein Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hotel erworben. Sollten dem Kunden Schäden durch dritte entstehen, haftet der Kunde für alle in diesem Zusammenhang geleisteten Aufwände des Hotels (z.B. Kommunikations- und Nachweisaufwände und andere).

- HotelInternetZugang (WLAN) und Nutzung

Mit der Nutzung des hoteleigenen Internetzuganges und der Systemgeräte sichert der Kunde zu, sich gesetzeskonform zu verhalten. Details hierzu sind der Zimmermappe zu entnehmen. Insbesondere ist jede missbräuchliche Benutzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten oder Download/Ansicht von nicht gesetzlich erlaubten Inhalten (z.B. Kinderpornographie)) untersagt. Sollten ohne Absicht Verstöße begangen worden sein, so sind diese unmittelbar nach Kenntnisnahme des Kunden dem Hotel anzuzeigen. Darüber hinaus hat der Kunde den Verstoß den Behörden unverzüglich gem. der aktuellen Gesetzgebung zu melden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Gepflogenheiten im Internet zu beachten, nicht die Sicherheit / Funktionalität anderer Systeme im Internet zu gefährden und nicht zu versuchen, in das Hotelnetzwerk oder auch andere fremde Netzwerke einzudringen.

- Belehrung zur Internetnutzung
Mit der Reservierung oder dem Bezug von Hotelleistungen erkennt der Kunde die AGBs des HotelAppart an, spätestens mit dem Login, d.h. der aktiven Einwahl ins Internet oder mit der Aushändigung des hoteleigenen Endgerätes erklärt der Kunde, auch die Belehrung zum Internetgebrauch in der Zimmermappe gelesen und verstanden zu haben und sich auch diesbezüglich gesetzeskonform zu verhalten. Ein Exemplar liegt an der Rezeption aus. Insbesondere wird dort und hier darauf hingewiesen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch im Internet die Urheberrechte und andere Rechte zu beachten sind. Die Nutzung von Internettauschbörsen in diesem Zusammenhang wird ausdrücklich untersagt.


- Logging:

Der Kunde erklärt sich mit dem Logging im jeweils aktuell geltendem gesetzlichen Rahmen und Umfang einverstanden. Der Kunde willigt in die Weitergabe seiner geloggten Daten sowie seiner zugehörigen Adressdaten ein, sofern der Verdacht oder die Vermutung missbräuchlichen Verhaltens entsteht oder geäußert wird. Das Hotel ist nicht verpflichtet, die Qualität von Vermutungen dritter (z.B. Abmahnanwälte) in diesem Zusammenhang zu bewerten.

- Haftung

Für jede Beschädigung und jeden Aufwand, der aus nicht gesetzeskonformem Verhalten dem Hotel entsteht, ist dem Hotel Schadensersatz zu leisten. Dies gilt u.a. auch für die Aufwände, die im Zusammenhang mit Abmahnungen und sonstigen Regel- und Gesetzesverstößen des Kunden entstehen. Für die Folgen aus der Datenweitergabe (s. Logging) ist das Hotel nicht schadensersatzpflichtig.
- Missbrauchsfolgen

Verstößen gegen die AGB des Hotels wird mit dem sofortigem Berechtigungsentzug zur Internetnutzung begegnet. Eine Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Nutzungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

 

3.6 Preise:
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Bettensteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.7 Nachträgliche Änderungen und Folgen:
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

 

3.8 Fristigkeit:
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.9 Rechnungsänderungen und elektronische Rechnung:
Das HotelAppart ist berechtigt, dem Gast/Auftraggeber die Rechnung auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast, d.h. der Auftraggeber, erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch das HotelAppart einverstanden. Rechnungsänderungen (z.B. Adressdatenänderungen oder Rechnungsaufteilungen oder Formänderungen) sind nur binnen 24 Stunden nach Zugang (elektronisch oder postalisch) der Rechnung und nach Ermessen des HotelAppart kostenfrei möglich. Der Gast, d.h. der Auftraggeber muss nachweisen, dass die vollständigen und abweichenden Angaben schon vor Rechnungslegung dem HotelAppart vorlagen und damit eine fehlerhafte Datenübernahme durch das HotelAppart erfolgte. Sollte eine schriftliche oder elektronische Reservierungsbestätigung an den Gast/Auftraggeber versandt worden sein, gelten die Adressangaben und sonstigen Angaben in der Reservierungsbestätigung als akzeptierte Rechnungslegungsgrundlage für die Abrechnung, es sei denn es wird vor Rechnungslegung bzw. CheckIn des Gastes durch den Auftraggeber oder den Gast eine Korrektur schriftlich erbeten.

 

3.10 Vorauszahlung/Sicherheitsleistung:
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.8 und/oder Ziffer 3.9 geleistet wurde.

 

3.11 Aufrechnung und Verrechnung:
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Rücktrittsrecht des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

 

4.2 Erlöschen des Rücktrittsrechtes
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

 

4.3 Vergütung bei  Rücktritt von der Hotelzimmernutzung
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen, sowie anteilig 100% der Provisionsforderung Dritter oder anderer Leistungen Dritter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

4.4 Vergütung bei Nichtinanspruchnahme von Funktionsräume:
Bei Um- und Abbestellung von Funktionsräumen (Saalbetrieb etc.) und damit zusammenhängenden Servicevereinbarungen sowie Arrangements und gekoppelten Zimmerbuchungen werden, soweit nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt:
a) bis 4 Wochen vor dem Leistungstermin: keine Bereitstellungskosten
b) bis 2 Woche vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten
c) bis 1 Woche vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten + 33% des entgangenen Umsatzes
d) bis 2 Tage vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten + 66% des entgangenen Umsatzes.
e) ab 2 Tage vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten + 80% des entgangenen Umsatzes

Sofern der entgangene Umsatz nicht konkret beziffert werden kann, wird der Umsatz wie folgt berechnet: (Personenzahl x MindestUmsatz für die entsprechende Veranstaltungsfunktion nach vorheriger Arrangement-Absprache), nicht aber unter 13€ pro Person. Zu addieren ist der Umsatz aus vertraglich gekoppelter Zimmernutzung.

5 RÜCKTRITTSRECHT DES HOTELAPPART

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.8 und/oder Ziffer 3.9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

- wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

 - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6 HAFTUNG

6.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

6.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. § 702 BGB (Für Wertsachen), ansonsten bis zu 3000€, sofern keine Mitschuld des Hotels geltend gemacht werden kann. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 

6.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

 

6.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4.  

6.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des HotelAppart wird ausgeschlossen.

 

6.7 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch das HotelAppart, ist die

Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

 

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.

 

7.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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